Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Auftragsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Bestimmungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform und unserer Zustimmung.

2. Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

3. Bauleistungen
Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten) gelten die schriftlichen Vereinbarungen. Ausnahmen (z.B.Vereinbarung nach VOB) bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.

4. Leistungen und Lieferungen

4.1 Wir bemühen uns, die von uns genannten Termine und Fristen einzuhalten, müssen uns jedoch vorbehalten, daß die geschuldeten Leistungen verzögert werden können, durch zwingende und schwerwiegende Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Arbeitskämpfe, Vorleistungen Dritter, usw.).

4.2 Die Versendung und Lieferung einer Ware durch einen Dritten erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart
wurde, ab Werkstatt, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

4.3 Der Auftraggeber hat die Pflicht den Erfüllungsort so zu beschaffen, daß ein reibungsloser Arbeitsablauf gewährleistet ist. Ist dies nicht möglich, so hat der Auftraggeber die Pflicht, den Auftragnehmer schriftlich in Kenntnis zu setzen. In jedem Fall endet die normale Leistungspflicht auf dem in der Lieferanschrift angegebenen Grundstück.

4.4 Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in bar netto Kasse, innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Soweit frühere Lieferungen oder Rechnungen nicht fristgerecht und vollständig gezahlt sind, ist der Abzug von Skonto ausgeschlossen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, berechnen wir Verzugszinsen von 3% p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der ESZB.

5.2 Schecks und Wechsel nehmen wir nur erfüllungshalber, Wechsel zudem nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung, an. Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen hat der Kunde zu tragen.

5.3 Bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.